Coaching steuerlich geltend machen
Unser Honorar für Coaching kannst du möglicherweise als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen.
Vorteile als Selbstzahler:
Du erhältst schnell Unterstützung und eine kontinuierliche Begleitung, ohne lange Wartezeiten oder administrativen Aufwand mit deiner Krankenkasse. Dadurch ist keine offizielle Diagnose einer psychischen Erkrankung erforderlich, und es erfolgt keine Weitergabe von Informationen an die Krankenkasse. Das kann für dich ein wichtiger Vorteil sein, da solche dauerhaft gespeicherten Angaben später Nachteile mit sich bringen können – etwa bei einer Bewerbung für den öffentlichen Dienst oder beim Abschluss privater oder ergänzender Versicherungen, zum Beispiel in den Bereichen Kranken-, Lebens- oder Berufsunfähigkeitsversicherung. In diesen Fällen wird häufig nach früheren oder aktuellen psychotherapeutischen Behandlungen gefragt. Um mögliche negative Folgen zu vermeiden, entscheiden sich viele Patientinnen und Patienten bewusst dafür, die Behandlung selbst zu finanzieren.
Abrechnung mit den privaten Krankenversicherungen bzw. Zusatzversicherungen:
Je nach deinem individuellen Versicherungstarif besteht die Möglichkeit, dass sich deine private Krankenversicherung oder eine entsprechende Zusatzversicherung anteilig an den Kosten beteiligt. Bitte kläre dies vorab direkt mit deiner Krankenkasse. Unsere Leistungen werden gemäß der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GebüH) berechnet. Du erhältst von uns eine Rechnung, die du anschließend bei deiner Versicherung zur Erstattung einreichen kannst.
Psychotherapie steuerlich geltend machen:
Sofern du steuerpflichtig bist, kannst du die Kosten für unsere psychotherapeutische Leistung nach dem Heilpraktikergesetz in deiner Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen im Bereich Gesundheitsvorsorge und -erhaltung angeben.
Kostenerstattungsverfahren mit den gesetzlichen Krankenkassen:
Leider nicht mehr möglich
Beziehungsklärung & Konfliktlösung:
Bei dieser Dienstleistung handelt es sich zunächst einmal um ein psychologische Beratung. Das weitere Prozedere wird dann besprochen. Gfs. ist Einzelarbeit als Psychotherapie vorübergehend angezeigt. Es gelten die besagten Regelungen.
Hinweise:
Die Verpflichtung zur Begleichung des Behandlungshonorars für erbrachte psychotherapeutische Leistungen besteht unabhängig davon, ob deine Krankenkasse eine Kostenübernahme zusagt oder ablehnt. Maßgeblich sind die Geschäftsbedingungen der Praxis für Psychotherapie nach dem Heilpraktikergesetz.
Nutze gerne vorab ein kostenloses 15-minütiges Beratungsgespräch.
Direkt persönlich erreichst du uns: Montags bis freitags von 9:00 bis 9:30 Uhr
Oder du kontaktierst uns per WhatsApp bzw. Email, damit wir ein Beratungsgespräch vereinbaren.